rechtlicher Hintergrund:
Über den Inhalt der Gemeindepläne, das Verfahren zu ihrer Erstellung und Genehmigung sowie über bestimmte spezifische Rechtsinstitute der Raumordnung spricht die Verordnung 419/2021. (15. Juli) der Regierung, § 64 Abs. (4), sowie die Verordnung 314/2012. (8. November) der Regierung über das kommunale Entwicklungskonzept, die integrierte kommunale Entwicklungsstrategie und die Instrumente der Raumordnung sowie über bestimmte spezifische Rechtsinstitute der Raumordnung, § 37 Abs. (5).
Gemäß den oben genannten Gesetzen wird die MKIF Magyar Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. nicht als eine zur Stellungnahme berechtigte Stelle angesehen, daher gibt sie in den Abstimmungsverfahren indirekt – nach der Anfrage der für die Straßenbehörde zuständigen Budapester Regierung – ihre Stellungnahme zu Änderungen der Instrumente der Raumordnung ab, die die Schnellstraße oder den Straßenübergang betreffen.
Einreichung des Antrags:
Die Anfrage ist postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) sowie digital im PDF-Format an die [email protected] zu richten.
Bearbeitungsfrist
Gemäß der Verordnung 314/2012. (8. November) der Regierung, der Verordnung 419/2021. (15. Juli) der Regierung sowie innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist.