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Technische Übergabe-Übernahme

rechtlicher Hintergrund:

Gemäß § 32 der Verordnung 191/2009. (IX. 15.) der Regierung über die Bauausführungsaktivitäten.

Einreichung des Antrags:

Die Genehmigung zur technischen Übergabe des fertiggestellten Objekts muss mit einem Antrag an die elektronischen Kontaktdaten [email protected] eingereicht werden.

Anlage:

Für die technische Übergabe und Inbesitznahme fordert die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. allgemein die Übergabe der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

Umsetzungspläne

Das Zwischenexemplar muss die handschriftliche Korrektur von Abweichungen von den Originalplänen in roter Farbe enthalten.

Von den endgültigen Umsetzungsplänen bitten wir um 2 gedruckte Exemplare für alle Fachbereiche sowie 1 Exemplar in digitaler (bearbeitbarer und nicht bearbeitbarer) Form.

Qualifizierungsdokumentation

Ein Exemplar der vollständigen Qualifizierungsdokumentation in gedruckter Form und ein Exemplar in digitaler Form (nach Unterschrift gescannt) bitten wir zu übergeben.

Betriebs- und Wartungsanweisungen

Das Handbuch mit den Betriebs- und Wartungsanweisungen, das gemäß dem vorab mit unserer Gesellschaft abgestimmten und genehmigten Inhaltsverzeichnis erstellt wurde, bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und 1 digitales Exemplar zu übergeben. Außerdem weisen wir darauf hin, dass eine Betriebs- und Wartungsanweisung (ÜKU) gemäß der Vorschrift e-UT 07.01.11 (Punkt 2.2.11) für Brücken mit einer freien Spannweite von mehr als 50 Metern und einer Länge von mehr als 300 Metern gemäß dem Inhalt der e-UT 08.01.25:2019 Straßenbautechnische Vorschrift erstellt werden muss.

Betreibergrenzenplan

Den von allen betroffenen Betreibern genehmigten Betreibergrenzenplan bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und 2 digitale Exemplare (bearbeitbar und nicht bearbeitbar – unterschrieben) zu übergeben.

Pflegezeitplan für die Vegetation

Der Pflegezeitplan für die Vegetation muss dem Protokoll, das die technische Übergabe abschließt, beigefügt werden.

Die Übergabedokumentation für Lärmschutz- und Vogelschutzwände muss enthalten:

Die jeweils gültige Straßenbautechnische Vorschrift (derzeit e-út 03.07.47:2021) muss die in den Punkten des technischen Übergabeverfahrens aufgeführten und zwingend vorgeschriebenen Dokumente geordnet und mit Inhaltsverzeichnis versehen an die MKIF Infrastruktur Betreiber Zrt. übergeben werden.

Diese sind:

  • Leistungsnachweis für das eingebaute Produkt als einheitliches System (Säule, Sockel, Wandelement, Befestigungs- und Hebeelemente, Dichtstoffe),
  • Herstellerbescheinigung für das eingebaute System, die nachweist, dass das im Leistungsdeklaration angegebene Produkt hergestellt wurde,
  • Erklärung des Auftragnehmers, die nachweist, dass das System eingebaut wurde, das in der Hersteller-Leistungsdeklaration und -bescheinigung aufgeführt ist,
  • Qualifizierungsnachweis für alle Bauphasen, beginnend mit dem Absteckprotokoll,
  • Umsetzungsplan mit dem Ergebnis der kontrollierenden geodätischen Messung,
  • Ergebnisse der vor Ort durchgeführten akustischen Untersuchung (Schallbeugung, Reflexionsfaktor, Schallschutz),
  • Erklärung des Auftragnehmers zur Gewährleistung und Garantie,
  • Dokumentation zum Berührungsschutz, bei parallelen und kreuzenden Hochspannungsleitungen
  • Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisung (z.B. für den Austausch und die Bewegung von Wandelementen).

Messprotokolle:

Die Kontroll- und Messprotokolle bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und 1 digitales Exemplar zu übergeben.

  • Digitale Übergabe der kamerabasierten Untersuchung von Quer- und Längskanälen.
  • Die Ergebnisse der RST-Messungen, die vor der Übergabe auf der Fahrbahn durchgeführt wurden, in digitaler Form.
  • Die geodätischen Messprotokolle für alle starren Überbrückungen (Brücke, Portal…) und Versorgungsleitungen über der Fahrbahn, einschließlich der Querschnitte unter der Brücke auf beiden Seiten der Brücke (für die ein Protokoll und eine Zeichnung erstellt werden müssen), sowie der Höhenmarken auf der Brücke und des neben der Brücke installierten Bezugspunktes.

Protokolle der Schulungen:

Die offiziellen Protokolle über die durchgeführten verpflichtenden Schulungen, die von allen Parteien unterzeichnet sind, bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und digital zu übergeben.

Übergebene Dokumente zu Bauwerken

Gemäß der e-UT 08.01.25:2019 Straßenbautechnischen Vorschrift über die Registrierung und technische Überwachung von Straßenbrücken ist der Brückenbauer verpflichtet, die Unterlagen und Dokumente in geordneter Form an den Betreiber zu übergeben.

Gemäß § 2.2.10 des Kapitels „Umsetzungsplan“ der e-UT 07.01.11 Straßenbrückenplanung (KHT) ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Umsetzungsplan an das zentrale Planarchiv zu übergeben.

Im Folgenden bitten wir um die geordnete Übergabe der nachstehend aufgeführten Dokumente mit Inhaltsverzeichnis an unsere Gesellschaft:

a) mindestens zwei Fotos der Brücke;

Hinweis: – die Ansicht von der Brückenfahrbahn und die charakteristische Seitenansicht sollten in jedem Fall nach denselben Prinzipien, möglichst aus der Richtung der Querschnittsmarkierung (nach Fahrbahn) erstellt werden

b) Lageplan der Umgebung der Brücke;

c) Baugenehmigung;

d) Beschluss zur Genehmigung des Ausführungsplans;

e) Genehmigung zur Änderung des Ausführungsplans;

f) Bauprüfzertifikat über die während der Ausführung durchgeführten Prüfungen;

Hinweis: – wir bitten um die Zusammenstellung der Prüfungen des Auftragnehmers und des Kontrolllabors

g) Protokoll der technischen Übergabe;

h) Protokoll der Belastungsprüfung;

i) Benutzungsbewilligung;

j) Umsetzungspläne;

Hinweis: auch in digitaler Form bitten wir um Übergabe

k) statische Berechnung;

Hinweis: wenn der Plan dies enthält, dann bitten wir nicht um eine separate Übergabe

l) Wartungs- und Prüfungsanweisung;

Hinweis: gemäß der e-UT 07.01.11 Straßenbautechnischen Vorschrift

m) Bauunterlagen:

1) Bautagebuch;

2) Abnahmebescheinigungen, Qualifizierungsbescheinigungen;

3) Prüfergebnisse, Gutachten;

4) Messergebnisse;

5) bei vorgespannten Konstruktionen die Protokolle über die Spannungs- und Injektionsmessungen

6) Liste der abgelaufenen Gewährleistungsfristen mit Auflistung der Lieferanten, Auftragnehmer und Beauftragten;

Hinweis: wir bitten um die Beifügung der Adressliste der Subunternehmer, die zu den Tätigkeiten gehören, sowie um die tabellarische Auflistung der Fristen für die Garantiezeit (Gewährleistung und Garantie);

7) Flächenberechnung für beschichtete Oberflächen;

8) Daten zur Art des Korrosionsschutzes, zum Beschichtungssystem und dessen Reparatur;

9) Unterlagen zu wichtigen Verträgen;

Hinweis: wir bitten nur um die technischen Informationen

10) Fotos von der Brücke und ihrem Bau (sofern vorhanden)

11) Beschreibung der eventuell an der Brücke verwendeten Verkehrsschilder;

Hinweis: falls die in den Punkten 1) – 5) aufgeführten Bauunterlagen in der Qualifizierungsdokumentation enthalten sind, bitten wir um keine separate Übergabe.