rechtlicher Hintergrund:
Gemäß § 42/A. (1) a) des Kkt. ist „die Zustimmung des Straßenbetreibers erforderlich, um im Außenbereich innerhalb von fünfzig Metern von der Achse der Straße, bei Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptverkehrsstraßen innerhalb von hundert Metern, ein Bauwerk zu errichten, zu erweitern, die Nutzung zu ändern, ein bauwerksähnliches Vorhaben zu errichten, zu erweitern, sowie zur Gewinnung von Stein, Kies, Ton, Sand und anderen mineralischen Rohstoffen, sowie zur Pflanzung oder Fällung von Bäumen innerhalb von zehn Metern von der Grenze des Straßenbereichs…”
Darüber hinaus ist die Zustimmung des Straßenbetreibers erforderlich „im Innenbereich – neben der Straße – für den Bau, die Erweiterung, die Änderung der Nutzung von Bauwerken für industrielle, kommerzielle, gastronomische sowie andere Dienstleistungszwecke, sowie für die Errichtung und Erweiterung von bauwerksähnlichen Vorhaben innerhalb der im örtlichen Bebauungsplan oder im Flächennutzungsplan festgelegten Verkehrs- und Versorgungsflächen, sowie zur Pflanzung oder Fällung von Bäumen innerhalb von zwei Metern von der Grenze des Straßenbereichs”.
Einreichung des Antrags:
Die Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM über die Straßenverwaltung regelt in § 6 (1) die inhaltlichen Elemente des Antrags auf Zustimmung des Straßenbetreibers zur Inanspruchnahme des Straßenbereichs. Demnach sind folgende Details anzugeben:
- der Ort der Inanspruchnahme (Gemeinde, Flurstücknummer, Nummer der Schnellstraße und km-Schnittstelle; zur Identifizierung empfehlen wir die Nutzung der http://mkif.hu/terkep/, https://kira.kozut.hu und https://utszamkereso.kozut.hu Webseiten)
- der Name und die Adresse des Antragstellers, im Interesse dessen die Inanspruchnahme erfolgt (bei natürlichen Personen: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse; bei juristischen Personen: Name, Sitz, Handelsregisternummer, Telefon, E-Mail-Adresse)
- den Namen und die Kontaktdaten der Person, die für die Einhaltung der im Straßenbetreiber-Zustimmung enthaltenen Bedingungen verantwortlich ist
Den Antrag auf Zustimmung des Straßenbetreibers bitten wir postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) sowie digital im PDF-Format an die [email protected] zu senden.
Anlage:
Gemäß § 6 (2) der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM sind mindestens folgende Anlagen einzureichen:
- der Plan, der die Inanspruchnahme darstellt, im Falle von Baumfällungen/Büsche entfernen einen Lageplan für die Baumfällung und Pflanzung, der die Entfernung der betroffenen Bäume, Büsche von der Achse der Schnellstraße, von der Grundstücksgrenze und von Versorgungsleitungen angibt