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Eigentümerzustimmung

rechtlicher Hintergrund:

In Bezug auf die von der MKIF Zrt. betriebenen Autobahnabschnitte (http://mkif.hu/terkep/) hat die Magyar Közút Nonprofit Zrt. – in ihrer Eigenschaft als Straßenverwalter und Betreiber gemäß § 33 (1) a) des Kkt. – ihr Recht als Vermögensverwalter am 31. August 2022 um 24:00 Uhr verloren.

„Die Aufgaben der Entwicklung, Renovierung, Betrieb und Instandhaltung des Autobahnnetzes im Rahmen eines Konzessionsvertrags“ sind das Ergebnis eines Beschaffungsverfahrens, das zwischen dem ungarischen Staat und den erfolgreichen Bietern einen Konzessionsvertrag über die Autobahnen begründet hat. Ab dem 01. September 2022 um 00:00 Uhr übernimmt die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) die Aufgaben des Straßenverwalters und Betreibers. Darüber hinaus wird diese Gesellschaft gemäß § 12 (3a) und (3b) des Gesetzes CXCVI von 2011 über das nationale Vermögen sowie § 6 der Verordnung 338/2022 (XII.7.) Inhaber des Betriebsrechts und gibt ihre Erklärung auch in dieser Eigenschaft ab.

Einreichung des Antrags:

Die Zustimmung des Inhabers des Betriebsrechts muss mit einem Antrag, der an die elektronischen Kontaktdaten [email protected] gesendet wird, eingeleitet werden.

Anlage:

  • Kopie der gültigen Zustimmung des Straßenverwalters
  • Kopie des Eigentumsblatts der betroffenen Immobilien, das nicht älter als drei Monate ist
  • In begründeten Fällen technische Dokumentationen (Flächenaufstellung, technische Beschreibung, Übersichtsplan)

Gültigkeitsdauer der KKHJ:

Bis zum Ablauf der genannten Zustimmung des Straßenverwalters, jedoch maximal zwei Jahre