rechtlicher Hintergrund:
Gemäß § 6 Abs. (9) der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM über die Straßenverwaltung „kann für die Durchführung einer Veranstaltung auf einer Schnellstraße – mit Ausnahme internationaler Sportveranstaltungen – keine Zustimmung des Straßenverwalters erteilt werden.”Für die Durchführung einer internationalen Sportveranstaltung kann die Zustimmung des Straßenverwalters mit Zustimmung des für den Verkehr zuständigen Ministers erteilt werden, die der Antragsteller im Voraus einholen und dem Antrag beifügen muss.”
Einreichung des Antrags:
§ 6 Abs. (1) der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM regelt die inhaltlichen Elemente des Antrags auf Zustimmung des Straßenverwalters zur Inanspruchnahme des Straßenbereichs. Demnach sind folgende Punkte detailliert darzulegen und einzureichen:
- der Ort der Inanspruchnahme (Gemeinde, Flurstücknummer, Nummer der Schnellstraße und km-Schnittstelle; zur Identifizierung empfehlen wir die Nutzung der http://mkif.hu/terkep/, https://kira.kozut.hu und https://utszamkereso.kozut.hu Webseiten)
- die Größe des in Anspruch genommenen Straßenbereichs (m2) sowie die Dauer und der Zeitraum der Inanspruchnahme
- der Name und die Adresse des Berechtigten (Organisators), im Interesse dessen die Inanspruchnahme erfolgt (bei natürlichen Personen: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse; bei juristischen Personen: Name, Sitz, Handelsregisternummer, Telefon, E-Mail-Adresse)
- der Name und die Kontaktdaten der Person, die für die Einhaltung der im Straßenverwalter genehmigten Bedingungen verantwortlich ist
Den Antrag auf Zustimmung des Straßenverwalters bitten wir postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) sowie digital im PDF-Format an die E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen.
Anlage:
- die kartografische Route der Veranstaltung
- der für die Inanspruchnahme erforderliche Plan zur vorübergehenden Verkehrsregelung, aufgeteilt in Phasen
- die Genehmigung des Veranstalters von der Wettbewerbsorganisation (Nachweis der Berechtigung)
- Veranstaltungsversicherung und Haftpflichtversicherung für die durchgeführte Veranstaltung;
- Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung
- Unterstützungserklärung der Betreiber des öffentlichen Verkehrs, die das Gebiet der Veranstaltung betreffen (MÁV, MÁV-HÉV, BKV, Volánbusz Zrt. usw.)
Bearbeitungsfrist
Gemäß § 6 Abs. (2) der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM entscheidet der Straßenverwalter innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Antrags, wobei der Straßenverwalter diese Frist einmal um maximal 10 Tage verlängern kann.
Der Straßenverwalter verweigert die Zustimmung, wenn die geplante Inanspruchnahme zu einer erheblichen Verschlechterung des Zustands der Straße, zu einer schweren Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs führen würde, und wenn dies auch nicht durch die Festlegung der Bedingungen für die Inanspruchnahme abgewendet werden kann, sowie wenn die Inanspruchnahme die Erfüllung der Wartungs- und Betriebsaufgaben des Straßenverwalters oder die Durchführung seiner Netzentwicklungs- und Modernisierungspläne und -programme beeinträchtigen würde.
Gültigkeitsdauer der KKHJ: für die jeweilige Veranstaltung