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Grundbuchverfahren

rechtlicher Hintergrund:

Gemäß § 23 Abs. 15 der Verordnung 384/2016. (XII. 2.) der Regierung wenn die Grundstücksteilung das Gebiet einer bestehenden Straße betrifft, ist es erforderlich, die Zustimmung des Straßenbetreibers dem Antrag beizufügen.

Einreichung des Antrags:

Die Verordnung 26/2021. (VI. 28.) des ITM regelt in § 6 Abs. 1 die inhaltlichen Elemente des Antrags auf Zustimmung des Straßenbetreibers zur Inanspruchnahme des Straßenbereichs. Demnach sind folgende Punkte zu detaillieren:

  • der Ort der Inanspruchnahme (Gemeinde, Flurstücksnummer, Nummer der Schnellstraße und km-Schnitt; zur Identifizierung empfehlen wir die Nutzung der http://mkif.hu/terkep/, https://kira.kozut.hu und https://utszamkereso.kozut.hu Webseiten)
  • die Kammernummer(n) des Planers, dessen Genehmigung(en) sowie die planerische Erklärung
  • der Name und die Adresse des Antragstellers, in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt (bei natürlichen Personen: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse; bei juristischen Personen: Name, Sitz, Handelsregisternummer, Telefon, E-Mail-Adresse)
  • der Name und die Kontaktdaten der Person, die für die Einhaltung der im Zustimmungsschreiben enthaltenen Bedingungen verantwortlich ist

Den Antrag auf Zustimmung des Straßenbetreibers bitten wir postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) sowie digital im PDF-Format an die [email protected] zu senden.

Anlage:

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM sowie Anhang 1 der Verordnung 384/2016. (XII. 2.):

  • technische Beschreibung, Bezeichnung und Schnittnummer der betroffenen Straße
  • 1-1 Kopie des Grundbuchauszugs und maßstabsgerechte Kartenkopie
  • gezeichnete Änderungszeichnung sowie
  • Standortplan der Grundstücksteilung (EOV korrekt bearbeitbar und nicht bearbeitbar in digitaler Form), der Folgendes enthält:
  • die von der Grundstücksteilung betroffenen Flurstücke,
  • den Zustand nach der Grundstücksteilung,
  • die auf den von der Grundstücksteilung betroffenen Flurstücken vorhandenen Gebäude,
  • die Grenzlinien der mit im Grundbuch eingetragenem Dienstbarkeitsrecht und anderen Rechten belasteten Flächen,
  • die abzubrechenden Gebäude
  • den Abstand aller Gebäude auf dem von der Grundstücksteilung betroffenen Flurstück von der geplanten Flurstückgrenze,
  • die Maße des entstehenden Flurstücks

Bearbeitungsfrist

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM entscheidet der Straßenbetreiber über den Antrag innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt, wobei der Straßenbetreiber diese Frist einmal um maximal 10 Tage verlängern kann.

Der Straßenbetreiber verweigert die Zustimmung, wenn die geplante Inanspruchnahme zu einer erheblichen Verschlechterung des Zustands der Straße, zu einer schweren Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs führen würde, und wenn diese Inanspruchnahme auch durch die Festlegung der Bedingungen nicht abgewendet werden kann, sowie wenn die Inanspruchnahme die Erfüllung der Wartungs- und Betriebsaufgaben des Straßenbetreibers oder die Durchführung seiner Netzwerkentwicklungs- und Modernisierungspläne und -programme beeinträchtigen würde.

Gültigkeitsdauer der KKHJ: 2 Jahre