rechtlicher Hintergrund:
Gemäß § 5 Abs. (3) der Verordnung 93/2012. (V. 10.) der Regierung über die Genehmigung des Baus, der Inbetriebnahme und der Einstellung von Straßen „ist der Bauherr verpflichtet, die Zustimmungserklärung des Straßenbetreibers vor der Einreichung des Antrags auf Genehmigung im Rahmen der Genehmigungsverfahren gemäß dieser Verordnung einzuholen.”
Arten der behördlichen Genehmigungen:
- grundsätzliche Baugenehmigung,
- die Baugenehmigung,
- die Genehmigung zur Inbetriebnahme,
- die Genehmigung zur Fortführung,
- die Genehmigung zur Einstellung,
- die Genehmigung des Ausführungsplans für Bauwerke,
- die Genehmigung zur Abweichung von der Baugenehmigung
Sofern die Bautätigkeit unter den Anwendungsbereich des § 4/A der Verordnung 93/2012. (V. 10.) der Regierung sowie § 29 Abs. (16) des Kkt. fällt, müssen die folgenden Anlagen dem Antrag beigefügt werden:
- vereinfachte Planunterlagen (Lageplan, Musterquerschnitt, bei eigenständigem Gehweg und Straße Längsschnitt, Planerklärung, technische Beschreibung, Entwurf der Änderungszeichnung, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist und von der Immobilienbehörde vorab registriert wurde, mit gültigem Vermerk),
- Planerklärung, die gegebenenfalls Abweichungen von den technischen Vorschriften für Straßenbau und deren Begründung aufgrund der natürlichen Gegebenheiten enthält,
- bei Anschluss an eine nationale Straße, im Falle des Baus auf deren Gebiet, die Abweichungsgenehmigung bei Abweichungen von den technischen Vorschriften für Straßenbau
- Betreibergrenzplan oder gleichwertige Erklärung zur Abgrenzung.
Einreichung des Antrags:
§ 6 Abs. (1) der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) des ITM regelt die inhaltlichen Elemente des Antrags auf Zustimmung des Straßenbetreibers zur Inanspruchnahme des Straßenbereichs. Demnach sind folgende Punkte zu detaillieren:
- der Ort der Inanspruchnahme (Gemeinde, Flurstücknummer, Nummer der Schnellstraße und km-Schnitt; zur Identifizierung empfehlen wir die Nutzung der Webseiten http://mkif.hu/terkep/, https://kira.kozut.hu und https://utszamkereso.kozut.hu)
- die Kammernummer(n) des Planers, dessen Genehmigung(en) sowie die Planerklärung
- den Namen und die Adresse des Antragstellers, in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt (bei natürlichen Personen: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse; bei juristischen Personen: Name, Sitz, Handelsregisternummer, Telefon, E-Mail-Adresse)
- den Namen und die Kontaktdaten der Person, die für die Einhaltung der Bedingungen in der Zustimmung des Straßenbetreibers verantwortlich ist
Der Antrag auf Zustimmung des Straßenbetreibers ist postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) zu richten und zusätzlich digital im PDF-Format an die E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen.
Anlage:
- Die vollständigen Planunterlagen, die gemäß Anhang 1 der Verordnung 93/2012. (V. 10.) der Regierung für die einzelnen Genehmigungsanträge erforderlich sind
- die gemäß der Verordnung 133/2022. (IV. 7.) der Regierung durchgeführte Sicherheitsbewertung oder Sicherheitsprüfung der Straßeninfrastruktur,
- die Vorschriften über die Ausarbeitung, Veröffentlichung und Bekanntgabe der technischen Vorschriften für Straßenbau gemäß der Verordnung 16/2017. (V. 25.) des NFM, die Abweichungen von den technischen Vorschriften für Straßenbau oder eine individuelle Stellungnahme, sofern erforderlich
- e-Közmű-Erklärung des Lechner Wissenszentrums
Bearbeitungsfrist:
§ 5 Abs. (4) der Verordnung 93/2012. (V. 10.) der Regierung besagt, dass „wenn der Straßenbetreiber innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Bauherrn nicht erklärt, gilt die Zustimmung als erteilt.” Der Bauherr ist verpflichtet, den Erhalt des Antrags auf Zustimmung des Straßenbetreibers nachzuweisen.
Gültigkeitsdauer der KKHJ: 2 Jahre
(Sofern die Ausführung bis zum Ablauf der Baugenehmigung nicht begonnen wird oder eine Verlängerung oder Änderung der Baugenehmigung erfolgt, muss die KKHJ erneut beantragt werden.)