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Technische Übergabe- und Abnahme

rechtlicher Hintergrund:

Gemäß § 32 der Verordnung 191/2009. (IX. 15.) der Regierung über die Bauausführungsaktivitäten.

Einreichung des Antrags:

Die Genehmigung zur technischen Übergabe des fertiggestellten Bauwerks muss mit einem Antrag an die elektronischen Kontaktdaten [email protected] eingereicht werden.

Anlage:

Für die technische Übergabe und Inbesitznahme fordert die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. allgemein die Übergabe der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

Realisierungspläne

Das Zwischenexemplar muss die handschriftliche Korrektur von Abweichungen von den Originalplänen in roter Farbe enthalten.

Von den endgültigen Realisierungsplänen bitten wir um 2 gedruckte Exemplare für alle Fachbereiche sowie 1 Exemplar in digitaler (bearbeitbarer und nicht bearbeitbarer) Form.

Qualifizierungsdokumentation

Wir bitten um die Übergabe von 1 gedrucktem Exemplar und 1 digitalem Exemplar (nach Unterschrift gescannt) der vollständigen Qualifizierungsdokumentation.

Betriebs- und Wartungsanweisungen

Das Handbuch mit Betriebs- und Wartungsanweisungen, das gemäß dem zuvor mit unserer Gesellschaft abgestimmten und genehmigten Inhaltsverzeichnis erstellt wurde, bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und 1 digitales Exemplar zu übergeben. Außerdem weisen wir darauf hin, dass eine Betriebs- und Wartungsanweisung (ÜKU) gemäß den Vorschriften des e-UT 07.01.11 (Punkt 2.2.11) für Brücken mit einem freien Öffnungsmaß von mehr als 50 Metern und einer Länge von mehr als 300 Metern gemäß dem Inhalt der e-UT 08.01.25:2019 Straßenbautechnischen Vorschrift erstellt werden muss.

Betreibergrenzenplan

Den von allen betroffenen Betreibern genehmigten Betreibergrenzenplan bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und 2 digitale Exemplare (bearbeitbar und nicht bearbeitbar, unterschrieben) zu übergeben.

Pflegezeitplan für die Vegetation

Der Pflegezeitplan für die Vegetation muss dem Protokoll, das die technische Übergabe abschließt, beigefügt werden.

Die Übergabedokumentation für Lärmschutz- und Vogelschutzwände muss enthalten:

Die jeweils gültigen relevanten Straßenbautechnischen Vorschriften (derzeit e-út 03.07.47:2021) müssen die in den Punkten des technischen Übergabeverfahrens aufgelisteten und zwingend vorgeschriebenen Dokumente geordnet und mit Inhaltsverzeichnis versehen an die MKIF Infrastrukturbetreiber Zrt. übergeben werden.

Diese sind:

  • Leistungsnachweis für das eingebaute Produkt als einheitliches System (Säule, Sockel, Wandelement, Befestigungs- und Hebeelemente, Dichtstoffe),
  • Herstellerbescheinigung für das eingebaute System, die nachweist, dass das im Leistungsdeklaration genannte Produkt hergestellt wurde,
  • Erklärung des Auftragnehmers, die nachweist, dass das System eingebaut wurde, das in der Hersteller-Leistungsdeklaration und -bescheinigung aufgeführt ist,
  • Qualifizierungsnachweis für alle Bauphasen, beginnend mit dem Absteckprotokoll,
  • Realisierungsplan mit dem Ergebnis der Kontrollgeodätischen Messung,
  • Ergebnisse der akustischen Untersuchung vor Ort (Schallbeugung, Reflexionsfaktor, Schallschutz),
  • Erklärung des Auftragnehmers zur Gewährleistung und Garantie,
  • Dokumentation zum Berührungsschutz, bei parallelen und kreuzenden Hochspannungsleitungen
  • Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisung (z.B. für den Austausch und die Bewegung von Wandelementen).

Messprotokolle:

Die Kontroll- und Messprotokolle bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und 1 digitales Exemplar zu übergeben.

  • Digitale Übergabe der kamerabasierten Untersuchung von Quer- und Längskanälen.
  • Die Ergebnisse der RST-Messungen, die vor der Übergabe auf der Fahrbahn durchgeführt wurden, in digitaler Form.
  • Die geodätischen Messprotokolle für alle starren Überbrückungen (Brücke, Portal…) und Versorgungsleitungen über der Fahrbahn, einschließlich der Querschnitte unter der Brücke auf beiden Seiten der Brücke (für die ein Protokoll und eine Zeichnung erstellt werden müssen), sowie die Höhenmarken auf der Brücke und den neben der Brücke installierten Bezugspunkt.

Protokolle der Schulungen:

Die offiziellen Protokolle über die durchgeführten verpflichtenden Schulungen, die von allen Parteien unterzeichnet sind, bitten wir in 2 Exemplaren auf Papier und digital zu übergeben.

Zu übergebende Dokumente für Bauwerke

Gemäß der e-UT 08.01.25:2019 Straßenbautechnischen Vorschrift über die Registrierung und technische Überwachung von Straßenbrücken ist der Brückenbauer verpflichtet, die Unterlagen und Dokumente in geordneter Form dem Erhalter zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 2.2.10 des Kapitels „Realisierungsplan“ der e-UT 07.01.11 Straßenbrückenplanung (KHT) ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Realisierungsplan an das zentrale Planarchiv zu übergeben.

Im Folgenden bitten wir um die geordnete Übergabe der nachstehend aufgeführten Dokumente mit Inhaltsverzeichnis an unsere Gesellschaft:

a) mindestens zwei Fotos der Brücke;

Hinweis: – die Ansicht von der Brückenfahrbahn und die charakteristische Seitenansicht sollten in jedem Fall nach denselben Prinzipien, möglichst aus der Richtung der Querschnittsmarkierung (nach Fahrbahn) aufgenommen werden

b) Lageplan der Umgebung der Brücke;

c) Baugenehmigung;

d) Beschluss zur Genehmigung des Ausführungsplans;

e) Genehmigung zur Änderung des Ausführungsplans;

f) Bauprüfzertifikat, das über die während der Ausführung durchgeführten Prüfungen ausgestellt wurde;

Hinweis: – wir bitten um eine Zusammenstellung der Prüfungen des Auftragnehmers und des Kontrolllabors

g) Protokoll der technischen Übergabe;

h) Protokoll der Belastungsprüfung;

i) Gebrauchserlaubnis;

j) Realisierungspläne;

Hinweis: auch digital bitten wir um Übergabe

k) statische Berechnung;

Hinweis: wenn der Plan dies enthält, dann bitten wir nicht um eine separate Übergabe

l) Wartungs- und Prüfungsanweisung;

Hinweis: gemäß der e-UT 07.01.11 Straßenbautechnischen Vorschrift

m) Bauunterlagen:

1) Bautagebuch;

2) Abnahmebescheinigungen, Qualifizierungsbescheinigungen;

3) Prüfergebnisse, Gutachten;

4) Messergebnisse;

5) bei vorgespannten Konstruktionen die Protokolle über Spannungen und Injektionen

6) Verzeichnis der abgelaufenen Gewährleistungsfristen mit Auflistung der Lieferanten, Auftragnehmer und Beauftragten;

Hinweis: wir bitten um die Beifügung einer Adressliste der Subunternehmer, die zu den Tätigkeiten gehören, sowie um eine tabellarische Auflistung der abgelaufenen Garantiefristen (Gewährleistung und Garantie);

7) Flächenberechnung für beschichtete Oberflächen;

8) Daten zur Art des Korrosionsschutzes, zum Beschichtungssystem und dessen Reparatur;

9) Unterlagen zu wichtigen Verträgen;

Hinweis: wir bitten nur um die technischen Informationen

10) Fotos von der Brücke und ihrem Bau (sofern vorhanden)

11) Beschreibung der möglicherweise an der Brücke verwendeten Verkehrsschilder;

Hinweis: sofern die in den Punkten 1) – 5) aufgeführten Bauunterlagen in der Qualifizierungsdokumentation enthalten sind, bitten wir nicht um eine separate Übergabe.