rechtlicher Hintergrund:
§ 36 Abs. 3 des Kkt. besagt, dass „wenn die nicht verkehrliche Inanspruchnahme des Straßenbereichs für die Platzierung eines Bauwerks, das einer Genehmigung einer Behörde bedarf, erforderlich ist, die nicht verkehrliche Inanspruchnahme ebenfalls – mit Zustimmung des Straßenbetreibers – im Genehmigungsverfahren für den Bau (Errichtung) festgelegt werden muss. Wenn der Antragsteller die Ablehnung der Zustimmung oder die im Zustimmungsschreiben festgelegten Bedingungen als nachteilig empfindet, entscheidet die Genehmigungsbehörde über die nicht verkehrliche Inanspruchnahme des Straßenbereichs auf Grundlage der Erklärung der Verkehrsbehörde.”
Einreichung des Antrags:
Die Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM über die Straßenverwaltung regelt in § 6 Abs. 1 die inhaltlichen Elemente des Antrags auf Zustimmung des Straßenbetreibers zur Inanspruchnahme des Straßenbereichs. Demnach sind folgende Punkte zu detaillieren:
- der Ort der Inanspruchnahme (Gemeinde, Flurstücknummer, Nummer der Schnellstraße und km-Schnittstelle; zur Identifizierung empfehlen wir die Nutzung der http://mkif.hu/terkep/, https://kira.kozut.hu und https://utszamkereso.kozut.hu Webseiten)
- die Art und das Ziel der Arbeiten, Beschreibung der Ausführungstechnologie
- die Kammernummer(n) des Planers, dessen Genehmigung(en) sowie die planerische Erklärung
- der Name und die Adresse des Antragstellers, in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt (bei natürlichen Personen: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse; bei juristischen Personen: Name, Sitz, Handelsregisternummer, Telefon, E-Mail-Adresse)
- die Länge, Breite und Flächengröße des in Anspruch zu nehmenden Straßenbereichs;
- den Namen und die Kontaktdaten der Person, die für die Einhaltung der im Straßenbetreiber genehmigten Bedingungen verantwortlich ist; und
- den Eigentümer und Betreiber des Bauwerks oder einer anderen Einrichtung, die infolge der Inanspruchnahme im oder über dem Straßenbereich platziert wird, sowie deren Kontaktdaten.
Den Antrag auf Zustimmung des Straßenbetreibers bitten wir postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) sowie digital im PDF-Format an die E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen.
Anlage:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM sind mindestens folgende Anlagen einzureichen:
- den Plan, der die Inanspruchnahme zeigt (Lageplan, Skizze, technische Beschreibung),
- den Längs- und Querschnitt des betroffenen Abschnitts der Straße, auf denen die Lösung der Entwässerung angegeben ist, wenn dies für die Prüfung des Antrags erforderlich ist,
- den Plan für die Verkehrsregelung, die aufgrund der Inanspruchnahme erforderlich ist, für alle Bauphasen, der auch die vorübergehende Verkehrsordnung während der Unterbrechung der Arbeiten (außerhalb der Arbeitszeiten, Ruhetage) enthält.
Bearbeitungsfrist:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM entscheidet der Straßenbetreiber innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Antrags, wobei diese Frist einmalig um maximal 10 Tage verlängert werden kann.
Der Straßenbetreiber verweigert die Zustimmung, wenn die geplante Inanspruchnahme zu einer erheblichen Verschlechterung des Zustands der Straße, zu einer schweren Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs führen würde und dies auch nicht durch die Festlegung der Bedingungen für die Inanspruchnahme abgewendet werden kann, sowie wenn die Inanspruchnahme die Erfüllung der Wartungs- und Betriebsaufgaben des Straßenbetreibers oder die Durchführung seiner Netzentwicklungs- und Modernisierungspläne und -programme gefährdet.
Gültigkeitsdauer der KKHJ: 2 Jahre