rechtlicher Hintergrund:
Gemäß § 36 Abs. 1 des Gesetzes I von 1988 über den Straßenverkehr (Kkt.) ist „für die Aufhebung der Straße, die Platzierung von Bauwerken oder anderen Einrichtungen auf, unter oder über der Straße (im Folgenden zusammen: Bauwerk) und die sonstige nicht verkehrliche Inanspruchnahme des Straßenbereichs (im Folgenden zusammen: nicht verkehrliche Inanspruchnahme) die Zustimmung des Straßenbetreibers erforderlich.”
Einreichung des Antrags:
Die Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM über die Straßenverwaltung regelt in § 6 Abs. 1 die inhaltlichen Elemente des Antrags auf Zustimmung des Straßenbetreibers zur Inanspruchnahme des Straßenbereichs. Demnach sind folgende Punkte zu detaillieren:
- der Ort der Inanspruchnahme (Gemeinde, Flurstücknummer, Nummer der Schnellstraße und km-Schnittstelle; zur Identifizierung empfehlen wir die Nutzung der http://mkif.hu/terkep/, https://kira.kozut.hu und https://utszamkereso.kozut.hu Webseiten)
- Art und Zweck der Arbeiten
- die Kammernummer(n) des Planers, dessen Genehmigung(en) sowie die planerische Erklärung
- den Namen und die Adresse des Antragstellers, im Interesse dessen (dessen) die Inanspruchnahme erfolgt (bei natürlichen Personen: Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse; bei juristischen Personen: Name, Sitz, Handelsregisternummer, Telefon, E-Mail-Adresse)
- die Länge, Breite und Flächengröße des in Anspruch zu nehmenden Straßenbereichs;
- den Namen und die Kontaktdaten der Person, die für die Einhaltung der im Zustimmungsschreiben enthaltenen Bedingungen verantwortlich ist;
- den Eigentümer und Betreiber des aufgrund der Inanspruchnahme auf, unter oder über der Straße platzierten Bauwerks oder anderer Einrichtungen sowie deren Kontaktdaten.
Den Antrag auf Zustimmung des Straßenbetreibers bitten wir postalisch an die MKIF Magyar Koncessziós Infrastruktúra Fejlesztő Zrt. (2040 Budaörs, Akron utca 2.) sowie digital im PDF-Format an die E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen.
Anlage:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM sind mindestens folgende Anlagen einzureichen:
- den Plan, der die Inanspruchnahme darstellt (Lageplan, Skizze, technische Beschreibung),
- die Längs- und Querschnitte des betroffenen Abschnitts der Straße, auf denen die Lösung der Entwässerung angegeben ist, sofern dies für die Prüfung des Antrags erforderlich ist,
- den Plan zur Verkehrsregelung, der aufgrund der Inanspruchnahme für alle Bauphasen erforderlich ist und auch die vorübergehende Verkehrsordnung während der Unterbrechung der Arbeiten (außerhalb der Arbeitszeiten, Ruhetage) enthält.
Bearbeitungsfrist:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung 26/2021. (VI. 28.) ITM entscheidet der Straßenbetreiber über den Antrag innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt, wobei der Straßenbetreiber diese Frist einmal um maximal 10 Tage verlängern kann.
Der Straßenbetreiber verweigert die Zustimmung, wenn die geplante Inanspruchnahme zu einer erheblichen Verschlechterung des Zustands der Straße, zu einer schweren Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehrs führen würde und diese nicht durch die Festlegung der Bedingungen für die Inanspruchnahme abgewendet werden kann, sowie wenn die Inanspruchnahme die Erfüllung der Wartungs- und Betriebsaufgaben des Straßenbetreibers oder die Durchführung seiner Netzentwicklungs- und Modernisierungspläne und -programme beeinträchtigt.
Gültigkeitsdauer der KKHJ: 2 Jahre