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M1 Erweiterungsprotokoll #2 – Umsiedlung von geschützten Pflanzen

Bei jedem Projekt gibt es einige weniger spektakuläre, aber entscheidende Schritte. Für uns ist das die Umsiedlung geschützter Pflanzen während der Erweiterung der Autobahn M1.

Nach botanischen Untersuchungen müssen wir unter strengen gesetzlichen Auflagen geschützte Pflanzen neben dem Spielfeld neu anpflanzen.

Die Pflanzen können in ein Gebiet in der Nähe des ursprünglichen Anbaugebiets umgesetzt werden, das von einem Fachmann bestimmt wird. Sammel- und Umpflanzarbeiten dürfen nur von einem Biologen (Botaniker) mit den erforderlichen beruflichen Referenzen durchgeführt werden.

Entlang des Weges gibt es 6 Standorte mit 7 geschützten und 1 besonders geschützten Pflanzenart:

  • Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea)
  • Frühlings-Sternmiere (Adonis vernalis)
  • Helleborus dumetorum (Helleborus dumetorum)
  • Zweiblättrige Arktisblume (Platanthera bifolia)
  • Borzas Flachs (Linum hirsutum)
  • Weidenkranz (Spiranthes spiralis)
  • Krausblättrige Veronika (Pseudolysimachion spurium) – besonders geschützt
  • Sumpfrohrsänger (Sonchus palustris)

Die Vegetation wird in mehreren Phasen im Herbst 2024 und in der ersten Hälfte des Jahres 2025 entfernt, danach finden die Erdarbeiten und der Straßenbau statt.

Entlang der verbreiterten Autobahn werden neue Abflussrinnen angelegt, in denen sich langfristig ähnliche Lebensräume wie die jetzigen regenerieren sollen.

Die fast halbtausend eingepflanzten Pflanzen werden über einen bestimmten Zeitraum von einem Spezialisten betreut, um den Erfolg sicherzustellen.

Nächste Woche haben wir einen weiteren wichtigen und interessanten Workstream!